
Neutral. Unabhängig. Zuverlässig.
hs-e, health & safety ehrl, steht für kompromissloses Streben nach kontinuierlicher Verbesserung im Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz. Bundesämter, Zugelassene Überwachungsstellen, Berufsgenossenschaften sowie namhafte Vertreter aus Mittelstand und Industrie vertrauen auf unsere Zusammenarbeit.
Mein Angebot

Sicherheitstechnische Betreuung nach § 5 ASiG und § 19 DGUV Vorschrift 1
Ich stelle für Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) die nach § 5 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) und § 19 DGUV Vorschrift 1 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 1) geforderte sicherheitstechnische Betreuung.

Brandschutz
Betreuung als Brandschutzbeauftragter und Leistungen rund um den organisatorischen Brandschutz. Zum Beispiel Erstellung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096 und/oder von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601.

Gefährdungsbeurteilungen
Unterstützung bei der nach §§ 5 und 6 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) geforderten Gefährdungsbeurteilung. Zum Beispiel für Arbeitsplätze, Tätigkeiten, Arbeitsmittel (Maschinen, Flurförderzeuge, Werkzeuge usw.), Gefahrstoffe. Da die Gefährdungsbeurteilung bereits bei der Konzeptionierung neuer Arbeitsplätze oder beim Kauf neuer Maschinen beginnt, berücksichtigen wir sicherheitstechnische und ergonomische Anforderungen bereits bei der Planung.

Arbeitsschutzmanagement nach DIN ISO 45001
Unterstützung bei der Implementierung und Aufrechterhaltung eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach DIN ISO 45001.

Schallpegelmessungen
Lärm kann krank machen. Entweder irreversibel durch hohe Schallpegel (Schädigung des Gehörs) oder in Form von Lärmstress. Ich messe und beurteile Lärm nach DIN EN ISO 9612 und LärmVibrationsArbSchV (Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung) bzw. den TRLV Lärm (Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung) mit Messgeräten der Genauigkeitsklasse 1. Bei Bedarf planen wir zusammen Lärmminderungsmaßnahmen.

Beleuchtungsstärkemessungen
Messen und Beurteilen der Beleuchtung von Arbeitsstätten nach ASR A3.4, Beleuchtung und Sichtverbindung (Technische Regel für Arbeitsstätten). Die Messung erfolgt mit einem Beleuchtungsstärkemessgerät der Klasse B nach DIN 5032-7 im Messbereich von 0,01 lx (Lux) bis 199.900 lx. Durch die hohe Genauigkeit ist das Messgerät für Zertifizierungsanwendungen geeignet.

Laser (inkohärente optische Strahlung)
Ich stelle für Sie den nach OStrV (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) und TROS (Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) geforderten Laserschutzbeauftragten. Im Rahmen meiner Beauftragung unterstütze ich insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung von geeigneten Schutzmaßnahmen.

Regalprüfung nach DIN 15635
Regalprüfungen nach § 14 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) bzw. DIN 15635 und DGUV Information 208-043.